Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/20/009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt, dass alle Produkte des Gesamthaushaltes zu wesentlichen Produkten gemäß § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik erklärt werden und die Beschreibung von Zielen und Kennzahlen sowie weiterer Kriterien bis zum 30. November 2019 zu erfolgen hat.

 

 

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Sachverhalt

 

Mit Einführung des Haushaltswesens gemäß der GemHVO-Doppik im Land Mecklenburg – Vorpommern wurden verbindliche Festlegungen zum Aufstellen von wesentlichen Produkten getroffen. Der Grundgedanke der Einführung der wesentlichen Produkte gem § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik ist es, dass eine „ergebnisorientierte Steuerung der Kommune nur mit Hilfe konkreter Ziele erfolgen kann.“

 

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat bisher keine wesentlichen Produkte gemäß § 4 Abs. 7 GemHVO-Doppik festgelegt.

 

Die Festlegung und Beschreibung von wesentlichen Produkten für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn ist durch die Stadtvertretung zu beschließen. Es eröffnet sich die Möglichkeit, ausgewählte Produkte aus den Teilhaushalten als wesentliche Produkte festzulegen oder auch alle Produkte des Gessamthaushaltes zu wesentlichen Produkten zu erklären.

 

Die Beschreibung von Zielen und Kennzahlen bedarf einer vertieften Untersuchung und soll im Haushaltsjahr 2019 zum Abschluss gebracht werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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