Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/10/021
Grunddaten
- Betreff:
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Bildung des Gemeindewahlausschusses und Bestimmung der Anzahl weiterer Mitglieder
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Philipp Reimer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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28.02.2019
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Sachverhalt
Das Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) bestimmt, dass für Kommunalwahlen ein Gemeindewahlausschuss zu bilden ist. Gemäß § 10 Abs. 1 LKWG M-V soll der Wahlausschuss in seiner Zusammensetzung den Mehrheitsverhältnissen der Parteien und Wählergruppen in der Vertretung entsprechen. Den Wahlausschuss bilden der Wahlleiter und vier bis acht weitere Mitglieder. Diese Anzahl wird von der Vertretung festgelegt. Die Bestellung in den Wahlausschuss erfolgt durch den Wahlleiter.
Die Verwaltung schlägt vor, den Gemeindewahlausschuss nebem dem Wahlleiter mit sechs weiteren Mitgliedern zu besetzen. Dies entspricht der Anzahl der Fraktionen in der Stadtvertretung (CDU, SPD/Grüne, Linke/KL, HGV/Ziesig, UWG) und wird ergänzt durch den stellvertretenden Gemeindewahlleiter.