Beschlussvorlage der Verwaltung - 19/60/011

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.Die Stadtvertreterversammlung hat die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie die Stellungnahmen der Nachbargemeinden zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage.

 

2. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der

Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Sondergebiet Jugendherberge, Sport und Freizeitanlagen“ gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 2. Änderung des

Bebauungsplanes Nr. 25 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

ortsüblich bekannt zu machen.

 

4. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlagen: 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn –

Planzeichnung, Begründung und Abwägung, Stand 04.01.2019

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung hat am 27.09.2018 die Aufstellung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Sondergebiet Jugendherberge, Sport- und Freizeitanlagen“ beschlossen. Anschließend wurde ebenfalls am 27.09.2018 der Entwurf einschließlich Begründung mit Änderungen gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Hintergrund der Änderung sind aktuelle städtebauliche relevante Vorhaben, die ihren Eingang in den Bebauungsplan finden sollen. Die Änderungen sind im Einzelnen den Anlagen zu entnehmen. Das Planverfahren wird nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Der Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 hat in der Zeit vom 29.10.2018 bis 30.11.2018 öffentlich ausgelegen und wurde an betroffene Behörden, sonstige Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Stellungnahme versendet. Aus der öffentlichen Auslegung resultierten keine grundlegenden Planänderungen. Die eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägung entnommen werden. Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird die 2. Änderung des B-Planes Nr. 25 durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  X Ja   Nein

 

 

 

 Finanzierung:

 

 

Gesamtkosten der
Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekosten / Folgelasten

 Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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Anlagen

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