Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/30/193

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtvertreterversammlung beschließt in ihrer heutigen Sitzung die Abberufung des Kameraden Frank Biesenthal aus dem Ehrenbeamtenverhältnis in seiner bisherigen Funktion als stellvertretenden Wehrführer mit Wirkung zum 01.01.2019.

 

 

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Sachverhalt

Kamerad Frank Biesenthal bat aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen um die Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältsnis der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

 

§ 12 Abs. 5 BrSchG MV regelt:

„Ist eine in eine (…) gewählte Person den persönlichen oder fachlichen Anforderungen, die ihr Amt an sie stellt, nicht mehr gewachsen, so kann diese Person von der Gemeindevertretung nach Anhörung der Mitgliederversammlung vorzeitig abberufen werden. (…)“

 

Die Neuwahl des stellvertretenden Wehrführers erfolgt gemäß  Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und wird auf der Jahreshauptversammlung Anfang 2019 durchgeführt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja / Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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