Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/30/193
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung des stellvertretenden Wehrführers der Ortsfeuerwehr Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Stefanie Zielinski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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06.12.2018
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Sachverhalt
Kamerad Frank Biesenthal bat aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen um die Abberufung aus dem Ehrenbeamtenverhältsnis der freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.
§ 12 Abs. 5 BrSchG MV regelt:
„Ist eine in eine (…) gewählte Person den persönlichen oder fachlichen Anforderungen, die ihr Amt an sie stellt, nicht mehr gewachsen, so kann diese Person von der Gemeindevertretung nach Anhörung der Mitgliederversammlung vorzeitig abberufen werden. (…)“
Die Neuwahl des stellvertretenden Wehrführers erfolgt gemäß Satzung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und wird auf der Jahreshauptversammlung Anfang 2019 durchgeführt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja / Nein
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2018 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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