Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/172
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 "Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss
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Vorberatung
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24.10.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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06.12.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn:
- billigt den vorliegenden Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt
Ostseebad Kühlungsborn "Hermannstraße/nördliche Friedrich-Borgwardt-Straße"
und den Entwurf der Begründung dazu.
- Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 einschließlich der Begründung
ist gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
- Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
einschließlich Begründung – Entwurf vom 12.10.2018
Sachverhalt
Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42 wird aufgrund eines geplanten Vorhabens erforderlich, das nicht mit den bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes übereinstimmt, jedoch aufgrund der geringen Änderungen städtebaulich vertretbar und gewünscht ist.
Über die Inhalte der Änderung für das Grundstück Hermannstr. 23 wurde im Bauausschuss und Hauptausschuss der Stadt beraten und dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 zugestimmt.
Die Stadtvertreterversammlung hat die Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 42
im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
Der entsprechend erarbeitete, vorliegende Entwurf soll nun den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung vorgelegt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Nein
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2018 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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2
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(wie Dokument)
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490,3 kB
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