Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/178
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung B-Plan Nr. 10 Wohngebiet "Holmblick"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss
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Vorberatung
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24.10.2018
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Gestoppt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Bereit
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
1. billigt den vorliegenden Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 der Stadt
Ostseebad Kühlungsborn und den Entwurf der Begründung dazu.
2. Der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 einschließlich der Begründung ist
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur
Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 Entwurf Planzeichnung und Begründung
Stand: 12.10.2018
Sachverhalt
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 10 soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltbericht durchgeführt werden. Das Verfahren nach § 13a BauGB dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung oder anderen Maßnahmen der Innenentwicklung.
Im Rahmen der 3. Änderung des Bebauungsplanes wird keine Änderung der Nutzung vorgenommen, sondern lediglich die GRZ in einem Teil der Baufelder um 0,1 erhöht und so vorwiegend der tatsächlich vorhandene Bestand gesichert. Somit handelt es sich um eine Maßnahme der Nachverdichtung in einem bereits bebauten Gebiet, die in einem Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 10 i.d.F. der 2. Änderung geringfügige bauliche Erweiterungen erlaubt, das Pla-nungsziel jedoch nicht grundsätzlich ändert. Eine Vorprüfung des Einzelfalls nach § 13a Abs. 1 BauGB ist nach Prüfung durch die Stadt nicht erforderlich, da die Änderungsbereiche 1-3 nur eine Wohnbaufläche (WA- und WR-Gebiete 1, 3 u. 11) von insgesamt 16 307 m² umfassen. Die zulässige Grundfläche nach § 19 Abs. 2 BauNVO beträgt in der Planung 6 523 m² und liegt damit weit unter dem Schwellenwert von 20 000 m² gemäß § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 BauGB. Der Geltungsbereich 4 umfasst den gesamten Geltungsbereich der Ursprungsplanung, beinhaltet jedoch lediglich eine Klarstellung der gesetzlichen Grundlage für die Festsetzung von Ferienwohnungen.
Einzelheiten der Änderung sind den Anlagen zu entnehmen.
Der entsprechend erarbeitete, vorliegende Entwurf soll nun den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung vorgelegt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja, anteilig für die Planungsziele der Stadt
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2018 nein ja, mit 5.712,00 € Produktkonto 51102/5625500
X Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,7 MB
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2
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(wie Dokument)
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669,8 kB
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