Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/176
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 38 "Neue Reihe - südwestliches Teilstück" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss
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Vorberatung
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24.10.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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06.12.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
1. billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Stadt
Ostseebad Kühlungsborn und den Entwurf der Begründung dazu.
2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 einschließlich der Begründung ist
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur
Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage:
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 Entwurf Planzeichnung und Begründung
Stand: 12.10.2018
Sachverhalt
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltbericht durch-geführt werden. Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes wird keine Änderung der Nutzung vorgenommen, durch die Erweiterung des Lebensmittelmarktes wird zudem nicht die maximal zulässige GRZ erhöht und nicht mehr Fläche versiegelt, da diese bereits jetzt als Stellplatzfläche genutzt wird. Somit handelt es sich um eine Maßnahme der Nachverdichtung in einem bereits bebauten Gebiet, die in einem Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 38 bauliche Erweiterungen erlaubt, das Planungsziel jedoch nicht grundsätzlich ändert.
Dasselbe trifft für die Feuerwehr und die Tankstelle zu.
Einzelheiten der Änderung sind den Anlagen zu entnehmen.
Der entsprechend erarbeitete, vorliegende Entwurf soll nun den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung vorgelegt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja, für einzelne Planungsziele
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2018 nein ja, mit 1.428,00€ Produktkonto 51102/5625500
X Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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857,9 kB
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