Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/176

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

1. billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 der Stadt

Ostseebad Kühlungsborn und den Entwurf der Begründung dazu.

 

2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 einschließlich der Begründung ist

gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur

Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage:

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 Entwurf Planzeichnung und Begründung

Stand: 12.10.2018

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Umweltbericht durch-geführt werden. Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplanes wird keine Änderung der Nutzung vorgenommen, durch die Erweiterung des Lebensmittelmarktes wird zudem nicht die maximal zulässige GRZ erhöht und nicht mehr Fläche versiegelt, da diese bereits jetzt als Stellplatzfläche genutzt wird. Somit handelt es sich um eine Maßnahme der Nachverdichtung in einem bereits bebauten Gebiet, die in einem Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 38 bauliche Erweiterungen erlaubt, das Planungsziel jedoch nicht grundsätzlich ändert.

Dasselbe trifft für die Feuerwehr und die Tankstelle zu.

 

Einzelheiten der Änderung sind den Anlagen zu entnehmen.

 

Der entsprechend erarbeitete, vorliegende Entwurf soll nun den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung vorgelegt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja, für einzelne Planungsziele

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit 1.428,00€         Produktkonto 51102/5625500

 

  X   Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...