Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/87/125

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2017

 

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Feststellung des durch die CT Commerzial Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft -, Rostock, geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebes „Kommunalservice Kühlungsborn“ für das Wirtschaftsjahr 2017.

 

Verwendung des Jahresüberschusses

 

Der Bilanzgewinn (Jahresüberschuss nach teilweiser Verwendung) des Jahres 2017 wird auf neue Rechnung vorgetragen und dient zur Abdeckung erwarteter Jahresfehlbeträge in den folgenden fünf Wirtschaftsjahren.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Feststellung des Jahresabschlusses

Siehe geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2017 des Eigenbetriebes „Kommunalservice Kühlungsborn“.

 

Verwendung des Jahresüberschusses

In § 10 Abs. 7 EigVO M-V a.F. ist die Reihenfolge der Verwendung eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresüberschusses vorgeschrieben.

 

Für das Wirtschaftsjahr 2018 ist mit einem Jahresfehlbetrag geplant worden. Daher ist der bestehende Bilanzgewinn gem. Rangliste des § 10 Abs. 7 EigVO M-V a.F. auf neue Rechnung vorzutragen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja / Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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