Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/123
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufstellungsbeschluss zur 9. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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29.08.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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27.09.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- Die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß §§ 2 und 5 BauGB
- Planungsziele: Berücksichtigung der Ziele der geplanten 7. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Bootshafen“ im Flächennutzungsplan: Erweiterung des bestehenden Parkplatzes in der Nähe des Kühlungsborner Hafens in östliche Richtung und Sicherung der öffentliche Toilette.
- Gebietsabgrenzung: Der Änderungsbereich umfasst die Flächen des Geltungsbereichs der 7. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17 lt. Übersichtsplan in der Anlage. Der Geltungsbereich umfaßt die Flurstücke 13/3 und 13/2, und 14 der Flur 4 Gemarkung Kühlungsborn. Die Flächengröße beträgt ca. 0,7 ha.
- Mit der Ausarbeitung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung aus Wismar beauftragt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Die notwendige Änderung des Flächennutzungsplans ergibt sich aus den Zielen der 7. Änderung und Ergänzung des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 17 „Am Bootshafen“, der derzeit durch die Stadt Ostseebad Kühlungsborn aufgestellt wird, und soll im Parallelverfahren nach § 8 Abs.3 BauGB durchgeführt werden.
Der Bereich des Bebauungsplans Nr. 17 ist gegenwärtig im Flächennutzungsplan als Grünfläche im Landschaftsschutzgebiet sowie als Fläche für Bahnanlagen ausgewiesen.
Die Ziele der 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 entsprechen nicht den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplans und sollen daher im Rahmen der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes parallel geändert werden. (§ 8 Abs.3 BauGB).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2018 nein ja, mit € Produktkonto 51102 5625500
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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108 kB
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