Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/20/136

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die als Anlage beigefügte Satzung einschließlich der Kalkulation des Gebührensatzes in Höhe von EUR 3,60 für eine Gebühreneinheit.

 

 

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Sachverhalt

 

Aufgrund der Erhöhung der Beiträge des Wasser- und Bodenverbandes wird der Gebührensatz neu kalkuliert:

 

WBV Hellbach-Conventer Niederung

Beitrag an WBV

Verwaltungskosten

umzulegender Betrag

Anzahl GE

Gebührensatz je Gebühreneinheit (GE) = umzulegender Betrag / GE

2018

22.281,45

1.880,62

24.162,07

6.774

3,57

 

 

 

 

 

gerundet: 3,60

 

Seit dem Jahr 2010 betrug der Gebührensatz EUR 2,90. Sämtliche Kalkulationsunterlagen zur Ermittlung des Gebührensatzes liegen den Stadtvertretern bei der Beschlussfassung zur Einsichtnahme vor.

 

Die bisherige Satzung stammt aus dem Jahr 2009. Formulierungen darin müssen nun angepasst werden. Der Übersichtlichkeit halber wird eine neue Satzung in Kraft gesetzt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja / höhere Einnahmen zur Deckung höherer Ausgaben

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2019                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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