Beschlussvorlage der Verwaltung - 15/10/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Sachverhalt

Die aktuelle Fassung der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn enthält eine Lücke bezüglich der Wertgrenzen, in denen der Bürgermeister bzw. der Hauptausschuss entscheidungsbefugt ist. So darf der Bürgermeister laut § 7 Abs. 2 über die Einleitung und Art von Ausschreibungen nach VOB bis zu einem Wert von 200.000,- € entscheiden.

In § 5 Abs. 5 (a) wird der Hauptausschuss ermächtigt, Entscheidungen über die Einleitung und Art von Ausschreibungen nach VOB ab einem Wert von mehr als 500.000,- € zu treffen. Demnach ergibt sich eine Lücke zwischen den Werten 200.000,- € und 500.000,- €, für die rein rechtlich dann automatisch das höchste Gremium der Stadt (hier also die Stadtvertretung) zuständig wäre. Es macht Sinn, den § 5 Abs. 5 (a) entsprechend neu zu formulieren und die Wertgrenze für die Entscheidungsgewalt des Hauptausschusses ab der Wertgrenze von 200.000,- € zu setzen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?                            Nein

 

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Anlagen

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