Beschlussvorlage der Verwaltung - 15/10/085
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bürgermeister
- Bearbeiter:
- Philipp Reimer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Hauptausschuss
|
Vorberatung
|
|
●
Geplant
|
|
Stadtvertretung Kühlungsborn
|
Entscheidung
|
|
|
16.07.2015
|
Sachverhalt
Die aktuelle Fassung der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn enthält eine Lücke bezüglich der Wertgrenzen, in denen der Bürgermeister bzw. der Hauptausschuss entscheidungsbefugt ist. So darf der Bürgermeister laut § 7 Abs. 2 über die Einleitung und Art von Ausschreibungen nach VOB bis zu einem Wert von 200.000,- € entscheiden.
In § 5 Abs. 5 (a) wird der Hauptausschuss ermächtigt, Entscheidungen über die Einleitung und Art von Ausschreibungen nach VOB ab einem Wert von mehr als 500.000,- € zu treffen. Demnach ergibt sich eine Lücke zwischen den Werten 200.000,- € und 500.000,- €, für die rein rechtlich dann automatisch das höchste Gremium der Stadt (hier also die Stadtvertretung) zuständig wäre. Es macht Sinn, den § 5 Abs. 5 (a) entsprechend neu zu formulieren und die Wertgrenze für die Entscheidungsgewalt des Hauptausschusses ab der Wertgrenze von 200.000,- € zu setzen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
181,6 kB
|