Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/119

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

1. billigt den vorliegenden Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 der Stadt

Ostseebad Kühlungsborn und den Entwurf der Begründung dazu.

 

2. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 einschließlich der Begründung ist

gemäß § 13a Abs. 2 Nr.1 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur

Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage:

2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 Planzeichnung und Begründung Stand: 20.08.2018

 

 

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Sachverhalt

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 25 erfolgt die Vergrößerung der Baufläche Nr. 5 und veränderte Verkehrsflächenausweisung sowie eine Streichung des Baufeldes 3. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 ist mit den aktualisierten städtebaulichen Zielen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn vereinbar.

Einzelheiten der Änderung sind den Anlagen zu entnehmen.

Das Planverfahren wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als „andere Maßnahme der Innenentwicklung“ ohne Umweltbericht durchgeführt.

Der entsprechend erarbeitete, vorliegende Entwurf soll nun den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Abstimmung vorgelegt und zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto 51102/5625500

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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