Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/114

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1. Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie

der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten

Anregungen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 mit folgendem Ergebnis

geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2. Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32

„Teilbereich Kühlungsborn West“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 wird gebilligt.

 

3. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Satzungsbeschluss über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ortsüblich bekannt zu machen. 

 

Anlagen: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich Begründung Stand 27.07.2018 und Abwägung

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am

19.10.2017 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Teilbereich Kühlungsborn West" im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Der Entwurf der Satzung wurde ebenfalls am 19.10.2017 gebilligt.

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte vom 27.11.2017 bis 29.12.2017. 

Eine Änderung des Planes erfolgt daraufhin nicht. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen soll die Satzung nun beschlossen werden und wird nach Bekanntmachung rechtskräftig.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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