Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/110

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.       Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit

               sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten

               Anregungen zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 mit folgendem Ergebnis

               geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

2.       Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Nachbargemeinden, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.

 

3.      Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Sondergebiet „Am Bootshafen“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wird gebilligt.

 

Anlagen:

6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich Begründung Stand 07.07.2017,

Abwägung Stand 07.07.2017

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 23.02.2017 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Sondergebiet „Am Bootshafen“ im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen sowie den Entwurf (Stand 16.01.2017) gebilligt.

Am 20.07.2017 wurde bereits ein Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 gefasst.

Am 22.03.2018 fasste die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn den Grundsatzbeschluss zur Standortänderung für die Errichtung des Jüngstensegelzentrums (Gebäude direkt an die bestehende Bebauung des Hafenmeistergebäudes, Fulgen 5). Hierzu war es erforderlich bestimmte Verfahrensschritte aufzuheben bzw. zu wiederholen um eine Änderung

des Bebauungsplans für den geänderten Standort zu erlangen.

Zunächst wurde am 12.04.2018 der bereits getätigte Abwägungs- und Satzungsbeschluss aufgehoben. Im Anschluss erfolgte ein Beschluss über einen entsprechend geänderten Entwurf (Stand 12.04.2018). Die Forstbehörde teilte in einem persönlichen Gespräch am 13.04.2018 mit, dass auch dieser geänderten Planung nicht zugestimmt würde. Somit wurde der geänderte Entwurf erneut überarbeitet (Baufeldausweisung in größerer Entfernung zum Küstenschutzwald -  analog vorhandener Bebauung). Die Stadtvertreterversammlung hat dieser erneut geänderten Planung am 09.05.2018 zugestimmt.

Für die erneut geänderte Planung hätte es einer Zustimmung des Grundstückseigentümers in Form einer Baulast und einer Dienstbarkeit bedurft. Diese wurde jedoch nicht erteilt.

Die Planung kann für die beiden geänderten Varianten somit nicht fortgeführt werden.

Sofern die Stadt die Errichtung des Jüngstensegelzentrum weiterverfolgen möchte, bleibt nur die ursprüngliche Bauvariante aus dem Entwurf vom 16.01.2017 (Aufstellung und Entwurf wurde in einer Sitzung beschlossen).

 

Der ursprüngliche Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 hat in der Zeit vom 10.04.2017 bis 12.05.2017 öffentlich ausgelegen und wurde an betroffene Behörden, sonstige Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Stellungnahme versendet. Aus der öffentlichen Auslegung resultierten keine grundlegenden Planänderungen. Die eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägung entnommen werden. Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird die 6. Änderung des B-Planes durch Bekanntmachung rechtskräftig.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja / Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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