Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/089
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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05.07.2018
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Sachverhalt
Die Europäische Richtlinie 2002/49/EG über die „Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm“ (EG-Umgebungslärmrichtlinie) ist im Juli 2002 in Kraft getreten und im Juni 2005
in deutsches Recht umgesetzt worden. Auf Grundlage der EG-Umgebungslärmrichtlinie
wurden Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr
für die Planungsregion Mittleres Mecklenburg im Auftrag des Landesamtes für Umwelt,
Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) erstellt.
Aufgabe der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sowie der Amtsvorsteher und
der Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden ist es nunmehr, Lärmaktionspläne gem.
§ 47d BImSchG aufzustellen. Dem ist die Stadt Ostseebad Kühlungsborn im Juli 2016
nachgekommen (Bekanntmachung vom 28.07.2016). Lärmaktionspläne sind für die
Bereiche erforderlich, in denen Überschreitungen der in den Lärmkarten dargestellten
Werte festgestellt wurden. Inhalt der Lärmaktionspläne sind im
Wesentlichen Maßnahmenvorschläge zur Lärmreduzierung sowie deren überschlägige
Bewertung hinsichtlich des Reduzierungspotentials.
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat nunmehr den Entwurf der Fortschreibung (bzw. Überprüfung) des Lärmaktionsplanes für innerörtliche Teilstrecken der Landesstraße L12 erarbeitet. Nach Auswertung der vorliegenden Lärmkarten ist für das Gebiet der Stadt Ostseebad Kühlungsborn die Landesstraße L 12 als Hauptlärmquelle zu beachten. Hier liegen Verkehrsbelastungen von über 8200 Kfz/24h vor.
Über die Fortschreibung des Lärmaktionsplans erfolgte die Bekanntmachung im
Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt. Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG muss die
Öffentlichkeit zu den Vorschlägen der Lärmaktionspläne gehört werden.
Der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes lag vom 04.06.2018 – 18.06.2018 im
Rathaus der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn öffentlich aus.
Dabei wurde den Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die Endfassung der Überarbeitung zum Lärmaktionsplan liegt der Stadtvertretung nunmehr zur Beschlussfassung vor.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
1.856,40€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2018 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,9 MB
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