Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/089

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG).

 

 

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Sachverhalt

Die Europäische Richtlinie 2002/49/EG über die „Bewertung und Bekämpfung von

Umgebungslärm“ (EG-Umgebungslärmrichtlinie) ist im Juli 2002 in Kraft getreten und im Juni 2005

in deutsches Recht umgesetzt worden. Auf Grundlage der EG-Umgebungslärmrichtlinie

wurden Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr

r die Planungsregion Mittleres Mecklenburg im Auftrag des Landesamtes für Umwelt,

Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern (LUNG M-V) erstellt.

 

Aufgabe der Oberbürgermeister der kreisfreien Städte sowie der Amtsvorsteher und

der Bürgermeister der amtsfreien Gemeinden ist es nunmehr, Lärmaktionspläne gem.

§ 47d BImSchG aufzustellen. Dem ist die Stadt Ostseebad Kühlungsborn im Juli 2016

nachgekommen (Bekanntmachung vom 28.07.2016). Lärmaktionspläne sind für die

Bereiche erforderlich, in denen Überschreitungen der in den Lärmkarten dargestellten

Werte festgestellt wurden. Inhalt der Lärmaktionspläne sind im

Wesentlichen Maßnahmenvorschläge zur Lärmreduzierung sowie deren überschlägige

Bewertung hinsichtlich des Reduzierungspotentials.

 

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat nunmehr den Entwurf der Fortschreibung (bzw. Überprüfung) des Lärmaktionsplanes für innerörtliche Teilstrecken der Landesstraße L12 erarbeitet. Nach Auswertung der vorliegenden Lärmkarten ist für das Gebiet der Stadt Ostseebad Kühlungsborn die Landesstraße L 12 als Hauptlärmquelle zu beachten. Hier liegen Verkehrsbelastungen von über 8200 Kfz/24h vor.

 

Über die Fortschreibung des Lärmaktionsplans erfolgte die Bekanntmachung im

Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt. Gemäß § 47d Abs. 3 BImSchG muss die

Öffentlichkeit zu den Vorschlägen der Lärmaktionspläne gehört werden.

Der Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes lag vom 04.06.2018 – 18.06.2018 im

Rathaus der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Kühlungsborn öffentlich aus.

Dabei wurde den Bürgern Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

Die Endfassung der Überarbeitung zum Lärmaktionsplan liegt der Stadtvertretung nunmehr zur Beschlussfassung vor.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

1.856,40

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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