Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/20/098

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

Die Stadt Ostseebad Kühlungsorn gewährt dem Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn ein Darlehen in Höhe von EUR 700.000,00 zur Finanzierung des Investitionsvorhabens „Mehrzweckhalle am Minifreizeitpark“.

 

Der Zinssatz orientiert sich an dem des KfW-Darlehen-Programms 208 und wird auf 0,5 % p.a. festgesetzt. Der Zinssatz wird auf 10 Jahre festgeschrieben.

 

Die Laufzeit des Darlehens beträgt 20 Jahre. Die Tilgung erfolgt in gleich hohen vierteljährlichen Raten. Außerplanmäßige Tilgungen können jederzeit geleistet werden. Das Darlehen kann von jedem Vertragspartner mit einer Frist von sechs Wochen auf den Schluss eines Kalendervierteljahres gekündigt werden.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, einen Darlehensvertrag mit den vorgenannten Konditionen zwischen der Stadt Ostseebad Kühlungsborn und dem Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn zu schließen.

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Im Haushaltsplan 2018 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn wurde ein Betrag in Höhe von EUR 700.000,00 für eine Darlehenshingabe an den Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn zur Teilfinanzierung der Investitionsmaßnahme „Mehrzweckhalle am Minifreizeitpark“ veranschlagt. Korrespondierend wurde im Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Kommunalservice Kühlungsborn eine Darlehensaufnahme von der Trägergemeinde, die Stadt Ostseebad Kühlungsborn, in Höhe von EUR 700.000,00 veranschlagt. Es handelt sich bei diesem Vorgang um ein reines „inneres Darlehen“ zwischen der Gemeinde und ihrem unselbständigen Sondervermögen.

 

Das Darlehen wurde von der Stadt Ostseebad Kühlungsorn bereits am 07.05.2018 an den Eigenbetrieb Kommunalservice Kühlungsborn ausgezahlt.

 

Die Gewährung des Darlehens der Gemeinde an dessen Eigenbetrieb bedarf aber eines formalen Beschlusses durch den Hauptausschuss. Zur Begründung wird wie folgt ausgeführt:

 

Gemäß § 22 Abs. 2 KV M-V ist die Gemeindevertretung grundsätzlich für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig. Dies betrifft auch Fragen der wirtschaftlichen Betätigung. Der Eigenbetrieb KSK ist wirtschaftlich tätig, d.h. die Gemeindevertretung ist nach § 5 Abs. 1 EigVO M-V auch für grundlegende strategische und wirtschaftliche Fragen der Betriebsführung ausschließlich zuständig. Demgemäß beschließt die Gemeindevertretung über die Gewährung von Krediten der Gemeinde an den Eigenbetrieb (§ 5 Abs. 1 S. 2 Nr. 5 EigVO M-V). Jedoch kann die Gemeindevertretung alle wichtigen Entscheidungen des Eigenbetriebes durch Hauptsatzung oder Beschluss auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister übertragen, bei den in § 22 Abs. 4 der KV MV bezeichneten bedeutsamen Angelegenheiten jedoch nur innerhalb bestimmter Wertgrenzen (§ 5 Abs. 2 S. 2 EigVO MV und § 22 Abs. 2 und 4 KV M-V). Dies ist durch die Regelung in der Hauptsatzung geschehen (vgl. § 5 Abs. 3 Nr. 3 und abs. 11 Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn).

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja /

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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