Informationsvorlage - 18/20/090

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Sachverhalt

INFORMATIONSVORLAGE

 

Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses legt hiermit ihren Bericht über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung vor. Gemäß § 3 Absatz 3 des Kommunalprufungsgesetzes (KPG M-V) 6. April 1996 zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. März 2018 (GVOBI. M-V S. 106) berichtet der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses einmal jährlich schriftlich der Stadtvertretung über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung. Dem Bürgermeister ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Bericht ist unverzüglich nach der Kenntnisnahme durch die Gemeindevertretung an sieben Werktagen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.

 

 

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