Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/086

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

billigt

  1. den erneut geänderten Entwurf der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17 und den Entwurf der Begründung dazu (s. Anlagen).
  2. der geänderte Entwurf der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung erneut zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
  3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlagen: 6. Änderung B-Plan Nr. 17 Entwurf vom 27.04.2018 mit Begründung

 

 

 

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Sachverhalt

Am 22.03.2018 fasste die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, den Grundsatzbeschluss zur Standortänderung für die Errichtung des Jüngstensegelzentrums.Es ist erforderlich bestimmte Verfahrensschritte aufzuheben bzw. zu wiederholen um eine Änderung

des Bebauungsplans für den geänderten Standort zu erlangen.

 

Zunächst wurde am 12.04.2018 der bereits getätigte Abwägungs- und Satzungsbeschluss aufgehoben. Im Anschluss erfolgte ein Beschluss über einen entsprechend geänderten Entwurf (Stand 12.04.2018).

 

Die Forstbehörde teilte in einem persönlichen Gespräch am 13.04.2018 mit, dass auch dieser geänderten Planung nicht zugestimmt würde. Somit wurde nun der geänderte Entwurf erneut überarbeitet.

Der der Beschlussvorlage beigefügte Entwurf soll nach Beschlussfassung erneut ausliegen und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugesandt werden.

Im Folgenden hat dann ein erneuter Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu erfolgen sowie die Amtliche Bekanntmung, um die Änderung in Kraft zu setzen. Die Aufstellung der 6. Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), da die Grundzüge der Hafenplanung nicht berührt werden. Der Geltungsbereich umfasst 0,2 ha. Der nördliche Teil der vorliegenden Planung liegt außerhalb des bisherigen Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 17, daher handelt es sich hier um eine Ergänzung. Eine Beeinträchtigung von Belangen des Naturschutzes kann ausgeschlossen werden. Von einer Umweltprüfung wird daher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Da sich das neue Baufeld näher am Küstenschutzwald befindet, sind allerdings forstrechtliche Belange betroffen und im Rahmen der Planung zu bearbeiten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Für Verfahrenswieder-holung zusätzlich 4.522,00 €

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto 51102 56255000

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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