Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Aufhebung des geänderter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn - Sondergebiet "Am Bootshafen" vom 12.04.2018 (Beschlussvorlage-Nr. 18/60/069).

 

 

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Sachverhalt

Am 22.03.2018 fasste die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, den Grundsatzbeschluss zur Standortänderung für die Errichtung des Jüngstensegelzentrums. Es ist erforderlich bestimmte Verfahrensschritte aufzuheben bzw. zu wiederholen um eine Änderung des Bebauungsplans für den geänderten Standort zu erlangen. Zunächst wurde am 12.04.2018 der  bereits getätigten Abwägungs- und Satzungsbeschlusses aufgehoben. Im Anschluss erfolgte ein Beschluss über einen entsprechend geänderten Entwurf (Stand: 12.04.2018).

 

Die Forstbehörde teilte in einem persönlichen Gespräch am 13.04.2018 mit, dass auch dieser geänderten Planung nicht zugestimmt würde. Somit wurde nun der geänderte Entwurf erneut überabeitet (siehe Beschlussvorlage: 18/60/086). Dieser Entwurf soll anschließend erneut ausliegen und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugesandt werden. Im Folgenden hat dann ein erneuter Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu erfolgen, sowie die Amtliche Bekanntmung um die Änderung in Kraft zu setzen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Für Verfahrenswiederholung zusätzlich: 4.522,00

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto 51102 56255000

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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