Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/085
Grunddaten
- Betreff:
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Aufhebung des geänderter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn - Sondergebiet "Am Bootshafen" vom 12.04.2018 (Beschlussvorlage-Nr. 18/60/069)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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09.05.2018
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Sachverhalt
Am 22.03.2018 fasste die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, den Grundsatzbeschluss zur Standortänderung für die Errichtung des Jüngstensegelzentrums. Es ist erforderlich bestimmte Verfahrensschritte aufzuheben bzw. zu wiederholen um eine Änderung des Bebauungsplans für den geänderten Standort zu erlangen. Zunächst wurde am 12.04.2018 der bereits getätigten Abwägungs- und Satzungsbeschlusses aufgehoben. Im Anschluss erfolgte ein Beschluss über einen entsprechend geänderten Entwurf (Stand: 12.04.2018).
Die Forstbehörde teilte in einem persönlichen Gespräch am 13.04.2018 mit, dass auch dieser geänderten Planung nicht zugestimmt würde. Somit wurde nun der geänderte Entwurf erneut überabeitet (siehe Beschlussvorlage: 18/60/086). Dieser Entwurf soll anschließend erneut ausliegen und den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugesandt werden. Im Folgenden hat dann ein erneuter Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu erfolgen, sowie die Amtliche Bekanntmung um die Änderung in Kraft zu setzen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
Für Verfahrenswiederholung zusätzlich: 4.522,00€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2018 nein ja, mit € Produktkonto 51102 56255000
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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