Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/077

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die Widmung (siehe Anlage zur Beschlussvorlage) der Stichstraße des nördlichen Drosselweges gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern wie folgt:

 

Stichstraße Drosselweg in 18225 Ostseebad Kühlungsborn

Gemarkung Ostseebad Kühlungsborn, Flur 2, Flurstück 257/7 Teilfläche

 

Lage der Verkehrsflächen: rechtwinklig abzweigend von der Doberander Straße in Richtung Norden (Sackgasse) zur Erschließung der Anliegergrundstücke

 

Festsetzung der Widmung:

  1. Klassifizierung: Die genannte Straße ist eine Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 3a StrWG-MV
  2. Funktion: Anliegerstraße
  3. Träger der Straßenbaulast: Straßenbaulastträger ist die Stadt Ostseebad Kühlungsborn
  4. Widmungsbeschränkungen: Sackgasse mit Belastungseinschränkung 10 t

 

Die Anlage (Widmungsverfügung mit Lageplan) ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Der im anliegenden Lageplan dargestellte Teilffläche des Stichstraßenbereiches des nördlichen Drosselweges wurde im Jahr 2014 erstmalig grundhaft neu ausgebaut und dient überwiegend der Erschließung der anliegenden Grundstücke.

Im Ergebnis des grundhaften Ausbaus soll die Widmung der Anliegerstraße für den öffentlichen Verkehr erfolgen.

Der Verwaltungsakt verlangt vor der Bekanntmachung der Widmungsverfügung einen Beschluss der Stadtvertreterversammlung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

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Anlagen

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