Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/30/063

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 1. Änderung der Satzung für Sondernutzungen an an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Gebiet der Stadt Ostseebad Kühlungsborn vom 28. Juli 1999.

 

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Sachverhalt

Abfallbehälter in den Straßenzügen Hermannstraße, Ostseeallee und Strandstraße haben in den vergangenen Jahren häufig zu Behinderungen auf den Gehwegen sowie zu Verkehrsproblemen auf den öffentlichen Straßen geführt.

Ausschlaggebend sind die Abfuhrrhythmen des Landkreises, sowie die der gewerblichen Entsorger, sodass täglich, außer Sonntags, mindestens ein Behälter auf den öffentlichen Flächen zur Abfuhr bereitgestellt werden muss.

Diese wurden teilweise sowohl aus logistischen als auch persönlichen Gründen nicht schnellstmöglich nach erfolgter Abfuhr auf das Grundstück zurück transportiert, sondern verblieben vereinzelt tagelang an Ort und Stelle. Die jetzige Sondernutzungssatzung beschränkt die nutzungsfreie Sondernutzung derzeit lediglich auf den Tag der Abfuhr, so dass eine Ahndung der Zuwiderhandlung kaum oder nur beschränkt möglich war. Dies führt zu o.g. Problemen.

 

Nachdem Rücksprache mit dem Hauptentsorger Veolia gehalten wurde und nach möglichen Lösungsansätzen gesucht wurde, einigte man sich auf eine 4-wöchige Testphase in welcher erprobt wurde, ob die Abfuhr unter zeitlichen Beschränkungen möglich wäre. Federführendes Beispiel hierfür war die Hansestadt Rostock, welche in den belebten Einkaufsstraßen ähnliche Probleme hatte.

Nach Auswertung der Testphase wurde festgestellt, dass eine Abfuhr im Zeitraum von 06:30 bis 10:00 Uhr realisierbar ist. Um zuküftig handlungsfähig im Bereich des Verstoßes gegen die Sondernutzungsatzung sein zu können, ist die Ergänzung des § 5 Abs. 2 (b) wie ausgeführt notwendig.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

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Anlagen

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