Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/068

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Aufhebung des Abwägungs- und Satzungsbeschlusses (Beschluss Nr. 053/17/SVV vom 20.07.2017) zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn – Sondergebiet „Am Bootshafen“

 

 

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Sachverhalt

Am 22.03.2018 fasste die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, den Grundsatzbeschluss zur Standortänderung für die Errichtung des Jüngstensegelzentrums.

Es ist erforderlich bestimmte Verfahrensschritte aufzuheben bzw. zu wiederholen um eine Änderung des Bebauungsplans für den geänderten Standort zu erlangen. Zunächst bedarfs es der Aufhebung des bereits getätigten Abwägungs- und Satzungsbeschlusses. Im Anschluss ist ein Beschluss über einen entsprechend geänderten Entwurf zu fassen. Dieser liegt anschließend erneut aus und wird den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugesandt. Im Folgenden hat dann ein erneuter Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu erfolgen sowie die Amtliche Bekanntmung um die Änderung in Kraft zu setzen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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