Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/055
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereiches der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 9 "Kägsdorfer Landweg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss
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Vorberatung
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07.03.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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12.04.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
die Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereiches der 1 . Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 9 „Kägsdorfer Landweg“ in Kühlungsborn.
Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 24.04.2014 die Aufstellung der 1. Änderung des Vorhaben- und Erschließungsplans Nr. 9
„Kägsdorfer Landweg“ beschlossen.
Bis zur Änderung der BauNVO im vergangenen Jahr war lange Zeit unklar wie die Zulässigkeit von
Ferienwohnungen in den bestehenden Bebauungsplänen rechtssicher geregelt werden kann.
Da die Stadt nun Möglichkeiten der Festsetzung sieht, wird zur Sicherung der Planungsziele eine
Veränderungssperre erlassen.
Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn möchte die Ferienwohnungen im Bestand sichern. Dieses
Planungsziel bestand bereits zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses, daher erfolgt bei der
bevorstehenden Bestandserfassung die Abfrage der Nutzungsart zum Zeitpunkt des
Aufstellungsbeschlusses. Im Rahmen der Bestandserfassung haben die Eigentümer entsprechende
Nachweise vorzulegen, die eine Ferienwohnungsnutzung belegen.
Die zukünftigen Festsetzungen der 1. Änderung sollen den Bestand an Ferienwohnungen abbilden und eine Zulässigkeit von Ferienwohnungsnutzungen die nach 24.04.2014 entstanden sind, soll ausgeschlossen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Nein
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2018 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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233,1 kB
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