Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

die Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 2 . Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Teilbereich Kühlungsborn West“.

 

Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 24.04.2014 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Teilbereich Kühlungsborn West“ beschlossen.

Bis zur Änderung der BauNVO im vergangenen Jahr war lange Zeit unklar wie die Zulässigkeit von Ferienwohnungen in den bestehenden Bebauungsplänen rechtssicher geregelt werden kann. Da die Stadt nun Möglichkeiten der Festsetzung sieht, wird zur Sicherung der Planungsziele eine Veränderungssperre erlassen.

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn möchte die Ferienwohnungen im Bestand sichern. Dieses Planungsziel bestand bereits zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses, daher erfolgt bei der bevorstehenden Bestandserfassung die Abfrage der Nutzungsart zum Zeitpunkt des Aufstellungsbeschlusses. Im Rahmen der Bestandserfassung haben die Eigentümer entsprechende Nachweise vorzulegen, die eine Ferienwohnungsnutzung belegen. Die zukünftigen Festsetzungen der 2. Änderung sollen den Bestand an Ferienwohnungen abbilden und eine Zulässigkeit von Ferienwohnungsnutzungen die nach 24.04.2014 entstanden sind, soll ausgeschlossen werden.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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