Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/048

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

 

1. billigt den vorliegenden geänderten (ergänzten) Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Cubanzestr./Ecke Wittenbecker Landweg " und den geänderten (ergänzten) Entwurf der Begründung dazu.

 

2. Der geänderte (ergänzte) Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und

sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur

Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

 

3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Anlage: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

einschließlich Begründung – geänderter (ergänzter) Entwurf vom 07.03.2018

 

 

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Sachverhalt

Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 wird aufgrund geplanter Vorhaben

erforderlich, welche nicht mit den bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes

übereinstimmen, jedoch aufgrund der geringen Änderungen städtebaulich vertretbar und

gewünscht sind.

Die Stadtvertreterversammlung hat die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32

und die ergänzende Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.

Der entsprechend erarbeitete, vorliegende geänderte (ergänzte) Entwurf soll nun den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange erneut zur Abstimmung vorgelegt und erneut zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Ostseebad Kühlungsborn in diesem Fall Gebrauch. Hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 hinzuweisen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme

 (Beschaffungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalt-sbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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