Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/048
Grunddaten
- Betreff:
-
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 32 "Cubanzestr./Ecke Wittenbecker Landweg" der Stadt Ostseebad Kühlungsborn - geänderter (ergänzter) Entwurf
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss
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Vorberatung
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07.03.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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12.04.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
1. billigt den vorliegenden geänderten (ergänzten) Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Cubanzestr./Ecke Wittenbecker Landweg " und den geänderten (ergänzten) Entwurf der Begründung dazu.
2. Der geänderte (ergänzte) Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen und zur
Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.
3. Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.
Anlage: 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn
einschließlich Begründung – geänderter (ergänzter) Entwurf vom 07.03.2018
Sachverhalt
Die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32 wird aufgrund geplanter Vorhaben
erforderlich, welche nicht mit den bisherigen Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes
übereinstimmen, jedoch aufgrund der geringen Änderungen städtebaulich vertretbar und
gewünscht sind.
Die Stadtvertreterversammlung hat die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 32
und die ergänzende Aufstellung im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB beschlossen.
Der entsprechend erarbeitete, vorliegende geänderte (ergänzte) Entwurf soll nun den Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange erneut zur Abstimmung vorgelegt und erneut zur Beteiligung der Öffentlichkeit ausgelegt werden. Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. Von dieser Möglichkeit macht die Stadt Ostseebad Kühlungsborn in diesem Fall Gebrauch. Hierauf ist in der erneuten Bekanntmachung nach § 3 Abs. 2 Satz 2 hinzuweisen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Nein
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaffungs-Folgekosten) | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalt-sbelastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2018 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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2
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(wie Dokument)
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683,1 kB
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