Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/30/057
Grunddaten
- Betreff:
-
Selbsteinschätzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn nach dem Gemeinde-Leitbildgesetz
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bürgeramt
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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12.04.2018
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadtvertretung legt auf Basis des in der „Handreichung Selbsteinschätzung“ enthaltenen Kriterienkatalogs für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn eine Gesamtanzahl von … Punkten fest.
2. Die Stadtvertretung beschließt die in der Anlage enthaltene Selbsteinschätzung zur Zukunftsfähigkeit der Stadt Ostseebad Kühlungsborn.
3. Basierend auf der vorgenommenen Selbsteinschätzung beschließt die Stadtvertretung:
a) Auf Verhandlungen mit benachbarten Gemeinden über Gebietsänderungsverträge zu verzichten
oder
b) Auf der Basis von § 12 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg - Vorpommern (KV M-V) verhandlungen über Gebitesänderungsverträge mit folgenden Nachbargemeinden aufzunehmen:
………………………………………..
4. Der Bürgermeister wird beauftragt, Gesamtpunktzahl und verbale Selbsteinschätzung nach der Beschlussfassung bei der Koordinierungsstelle des Landkreises Rostock zur Weiterleitung an das Ministerium für Inneres und Europa einzureichen.
Sachverhalt
Am 14. Juni 2016 trat das Gesetz zur Einführung eines Leitbildes „ Gemeinde der Zukunft und zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes“ – Gemeinde-Leitbildgesetz (GLeitbildG) in Kraft, welches die Gemeinden in Mecklenburg – Vorpommern zur Selbsteinschätzung hinsichtlich ihrer Zukunftsfähigkeit verpflichtet. Durch § 2 Abs. 1 GLeitbildG werden alle amtsangehörigen Gemeinden dazu verpflichtet, einen eigenverantwortliche Selbsteinschätzung ihrer Zukunftsfähigkeit, orientiert an den Kriterien des Leitbilds, welchem gegebenenfalls ein Beschluss zur Aufnahme von Fusionsverhandlungen mit Nachbargemeinden hinzugefügt werden kann. Diese Verpflichtung gilt über § 3 Abs. 1 GLeitbildG auch für amtsfreie Gemeinden – somit auch für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn.
Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, das die Feststellung der fehlenden Zukunftsfähigkeit wegen des im GLeitbildG festgelegten Freiwilligkeitsprinzips keine unmittelbaren Auswirkungen entfaltet. Mögliche mittelbare Auswirkungen werden im GLeitbildG nicht benannt.
Um vergleichbare Ergebnisse aus allen Gemeinden zu erzielen, wurde in einem Workshop des Städte- und Gemeindetages Mecklenburg – Vorpommern eine verbindliche „Handreichung Selbsteinschätzung“ erarbeitet, welche einen Kriterienkatalog enthält, anhand dessen sich die Gemeinden Punkte vergeben sollen. In vier Kategorien können jeweils 25 Punkte und somit insgesamt 100 Punkte erzielt werden. Ab einer Gesamtpunktzahl von 51 Punkten gilt eine Gemeinde grundsätzlich als zukunftsfähig, sollte sich aber, insbesondere mit Blick auf eventuelle ermittelte Schwachstellen, auch bei geringer Abweichung nach oben, verstärkt mit der Frage der eigenen Zukunftsfähigkeit befassen.
Zur Selbsteinschätzung gehört daneben auch eine textliche Erläuterung/Ergänzung des über den Kriterienkatalog ermittelten Punktwerts. Dies dient der Transparenz der Punktevergabe.
Amtsfreie Gemeinden haben darüber hinaus über ein fünftes Kriterium zu befinden – die „administrative Leistungsfähigkeit“. Dazu erfolgt keine Punktevergabe. Hier befindet die Stadtvertretung über die Darstellung des Leiters der Verwaltung, welche der Anlage zu entnehmen ist.
Fusionsbestrebungen, die entweder bereits angelaufen sind oder aus den Selbsteinschätzungen resultieren, sollten nach der Intention des Gesetzgebers zur Kommunalwahl 2019 abgeschlossen sein
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Nein
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2018 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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öffentlich
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44,9 kB
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