Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/10/071

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die erste Satzung zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung vom 20.06.2006.

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

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Sachverhalt

Durch häufig auftretende Fehlalarmierungen steigt jährlich die Zahl  von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Kühlungsborn. Um den „Fehlalarmierungen“ beispielsweise durch mangelhaft gewartete Brandmeldeanlagen vorzubeugen, wurde nunmehr der § 3 (Gebührenpflicht) um den Absatz 5 ergänzt. Des Weiteren wurden textlichen Anpassungen vorgenommen und die Gebühr für die vorsätzliche missbräuchliche Alarmierung erhöht.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

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Anlagen

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