Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/069

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn

-          billigt den geänderten Entwurf der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17 und den Entwurf der Begründung dazu (s. Anlagen).

-          Der geänderte Entwurf der 6. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich der Begründung ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung erneut zu benachrichtigen und zur Abgabe einer Stellungnahme aufzufordern.

-          Die Anlagen sind Bestandteil dieses Beschlusses.

Anlagen: 6. Änderung B-Plan Nr. 17 Entwurf vom 12.04.2018 mit Begründung

 

 

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Sachverhalt

Am 22.03.2018 fasste die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, den Grundsatzbeschluss zur Standortänderung für die Errichtung des Jüngstensegelzentrums.

Es ist erforderlich bestimmte Verfahrensschritte aufzuheben bzw. zu wiederholen um eine Änderung des Bebauungsplans für den geänderten Standort zu erlangen. In dieser Sitzung wurde zunächst der Abwägungs- und Satzungsbeschlusses vom 20.07.2017 aufgehoben. Gemäß dem geänderten Standort wurde ein entsprechend geänderter Entwurf gefertigt.  Dieser liegt anschließend

erneut aus und wird den Trägern öffentlicher Belange zur Beschlussfassung zugesandt.

Im Folgenden hat dann ein erneuter Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu erfolgen sowie die Amtliche Bekanntmung um die Änderung zur Rechtskraft zu bringen.

 

Die Aufstellung der 6. Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 des Baugesetzbuches (BauGB), da die Grundzüge der Hafenplanung nicht berührt werden. Der Geltungsbereich umfasst 0,2 ha. Der nördliche Teil der vorliegenden Planung liegt außerhalb des bisherigen

Geltungsbereiches des Bebauungsplans Nr. 17, daher handelt es sich hier um eine Ergänzung.

Eine Beeinträchtigung von Belangen des Naturschutzes kann ausgeschlossen werden.

Von einer Umweltprüfung wird daher im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen. Da sich das neue Baufeld näher am Küstenschutzwald befindet, sind allerdings forstrechtliche Belange betroffen und im Rahmen der Planung zu bearbeiten. 

Der vorliegende geänderte Entwurf ist erneut der Öffentlichkeit und den Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange zur Möglichkeit der Stellungnahme vorzulegen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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