Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/068
Grunddaten
- Betreff:
-
Aufhebung des Abwägungs- u. Satzungsbeschlusses (Beschluss-Nr. 053/17/SVV vom 20.07.2017) zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn - Sondergebiet "Am Bootshafen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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22.03.2018
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12.04.2018
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Sachverhalt
Am 22.03.2018 fasste die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, den Grundsatzbeschluss zur Standortänderung für die Errichtung des Jüngstensegelzentrums.
Es ist erforderlich bestimmte Verfahrensschritte aufzuheben bzw. zu wiederholen um eine Änderung des Bebauungsplans für den geänderten Standort zu erlangen. Zunächst bedarfs es der Aufhebung des bereits getätigten Abwägungs- und Satzungsbeschlusses. Im Anschluss ist ein Beschluss über einen entsprechend geänderten Entwurf zu fassen. Dieser liegt anschließend erneut aus und wird den Trägern öffentlicher Belange zur Stellungnahme zugesandt. Im Folgenden hat dann ein erneuter Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu erfolgen sowie die Amtliche Bekanntmung um die Änderung in Kraft zu setzen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2018 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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