Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/026
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über den 2.Teilbereich (ehemaliges Sanierungsgebiet "Erweiterung Ost-Teil") einer Veränderungssperre im Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Ortsmitte Kühlungsborn-Ost"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss
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Vorberatung
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24.01.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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22.02.2018
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über den 2.Teilbereich (ehemaliges Saneriungsgebiet „Erweiterung Ost-Teil“) einer Veränderungssperre im Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Ortsmitte Kühlungsborn-Ost“
Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat am 17.03.2015
beschlossen, für das Gebiet „Ortsmitte Kühlungsborn-Ost“, den Bebauungsplan Nr. 36
neu aufzustellen. Zur Sicherung der Planung wurde in der Stadtvertreterversammlung am
17.03.2015 für einen Teil des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36 eine Veränderungssperre erlassen. Da sich ein Teil des künftigen Geltungsbereiches im Sanierungsgebiet der Stadt Ostseebad Kühlungsborn befindet, wurde die Veränderungssperre nur für einen Teilbereich des künftigen Bebauungsplanes Nr. 36 erlassen. Die Bekanntmachung erfolgt am 19.03.2015. Somit trat die Veränderungssperre am 20.03.2015 in Kraft. Gemäß § 17 Abs.1 BauGB tritt eine Veränderungssperre nach Ablauf von 2 Jahren außer Kraft. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr verlängern (§ 17 Abs. 1 BauGB). Ein entsprechender Beschluss zur Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr für eine Teilbereich des Geltungsbereiches zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 36 „Ortsmitte Kühlungsborn Ost“ wurde am 23.02.2017 gefasst. Die Bekanntmachung erfolgte am 02.03.2017. Der Verlängerungszeitraum dauert vom 20.03.2017 bis 19.03.2018. Wenn besondere Umstände es erfordern, kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern (§ 17 Abs. 2 BauGB). Mit separten Beschluss wurde die erneute Verlängerung am 22.02.2018 beschlossen. Der Zeitraum der Veränderungssperre endet somit mit Ablauf des 19.03.2019.
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in Ihrer Sitzung am 22.02.2018 die Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Erweiterung Ost-Teil“ beschlossen. Um die Planung auch in dem Bereich des bisherigen Sanierungsgebietes zu sichern, erlässt die Stadt Ostseebad Kühlungsborn eine Satzung über den 2.Teilbereich (ehemaliges Saneriungsgebiet „Erweiterung Ost-Teil“) einer Veränderungssperre im Geltungsbereich der Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 "Ortsmitte Kühlungsborn-Ost“
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Nein
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2018 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,9 MB
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