Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/30/024

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die 1. Änderung der Parkgebührenverordnung vom 20.10.2016

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

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Sachverhalt

Betrifft: Parkscheinautomaten

  1. Schulzentrift I und II, Waldstraße und Reutersteig - Tarifänderung    
  2. Waldkrone – Tarifanpassung
  3. Wiederherstellung der Parkplätze im Küstenwald

 

Zu 1) Massive Beschwerden und Einsprüche im vergangenen Jahr führten zu einer Überprüfung der Tarifoptionen an den o.g. Parkscheinautomaten.

Dabei wurde festgestellt, dass der Bürger/Gast/Tourist aufgrund des Tarifes stark an der Vorhaltung von genügend Kleingeld gebunden ist. Jedoch die Wahl der Dauer seines Aufenthaltes durch die enormen Beschränkungen der Tarifoptionen beeinflusst und beschränkt wird.

Das Lösen eines Parkscheines ist lediglich wie folgt möglich:

Parkzeit 09:00 bis 19:00 Uhr

Die ersten 30 Minuten sind kostenfrei

0,50 € = 1 Std.

1,00 € = 1,5 Std.

1,50 € = 2,0 Std.

6,00 € = 10 Std. (Tagesticket)

Der Automat wechselt nicht. Die Beträge sind passend einzuwerfen.

 

Eine Parkzeit für die Dauer von 2,5 oder 3 Stunden, bis hin zu 9 Stunden zu lösen ist dabei nicht möglich, da die Zwischentarife lt. Parkgebührenverordnung nicht vorgesehen sind.

 

Bei Aufrechnung des Stundensatzes von 0,50 € würden für das Tagesticket lediglich 5,00 €  anfallen. Lt. Parkgebührenverordnung sind 6,00 € zu zahlen.

 

Es wird der Stadt, sowohl durch Einheimische jedoch überwiegend durch Gäste, vorgeworfen, profitable Gebührensätze gewählt zu haben und durch Steuerung der eingeschränkten Möglichkeiten bei der Wahl der Parkzeit, die Bedienung des Automaten zu erschweren bzw. unmöglich zu machen, damit Verwarngelder ausgesprochen werden können.

Dafür müssen sich die Außendienstmitarbeiter, aber auch die Sachbearbeiter im Ordnungsamt täglich rechtfertigen.

 

Zu 2) Die Parkgebühren auf dem Parkplatz Waldkrone sind den Gebühren im Stadtgebiet anzupassen. Diese wurden bei der Neufassung der Parkgebührenverordnung nicht berücksichtigt und entsprechen den alten Tarifen.

 

Zu 3) Des Weiteren sind die Parkflächen im Küstenwald lt. Anordnung der Landesforstbehörde vom 26.04.2012, Pkt. 1.7, lediglich als Behindertenparkplätze zugelassen worden.

Die Parkflächen Konzertgarten Ost und Herrenbadsteig sind entsprechend wieder herzustellen. Die Parkscheinautomaten sind zu entfernen. Die Beschilderung und Parkflächenmarkierung ist anzupassen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

Ca. 7.000,00

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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