Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/30/023

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt Anteile der Wohnsitzgemeinde für die 3 Kindertagesstätten gemäß der Aufstellung in der Anlage.

 

 

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 04.12.2017 hat der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Rostock die Aufteilung der zur Verfügung stehenden Landes- und Kreismittel für die belegten Plätze in Kindertageseinrichtungen für das Jahr 2018 beschlossen. Demnach ändern sich sowohl die Elternbeiträge als auch die anteiligen Betreuungskosten der Gemeinde.

Gem. § 20 des Kindertagesförderungsgesetzes M-V (KiföG M-V) hat die Gemeinde in der das Kind seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, mind. 50% der Betreuungskosten zu tragen, soweit der Finanzierungsbedarf nicht durch die Landes- und Kreismittel gedeckt wird.

In der Diakonie-Kita „Arche Noah“ beträgt der Gemeindeanteil für den Krippenbereich pro Ganztagsplatz 316,43 €, pro Teilzeitplatz 189,86 € und pro Halbtagsplatz 126,58 €. Im Kindergartenbereich pro Ganztagsplatz 190,05 €, pro Teilzeitplatz 114,03 € und pro Halbtagsplatz 76,02 €.

In der AWO-Kita „Bummi“ ergibt der Gemeindeanteil im Krippenbereich pro Ganztagsplatz 250,03 €, pro Teilzeitplatz 150,01 € und pro Halbtagsplatz 100,02 €. Im Kindergartenbereich pro Ganztagsplatz 128,28 €, pro Teilzeitplatz 76,97 € und pro Halbtagsplatz 51,31 €.

Der Gemeindeanteil in der DRK-Kita „Uns´Ostseekinner“ beträgt für den Krippenbereich pro Ganztagsplatz 233,00 €, pro Teilzeitplatz 139,80 € und pro Halbtagsplatz 93,20 €. Im Kindergartenbereich pro Ganztagsplatz 123,74 €, pro Teilzeitplatz 74,24 € und pro Halbtagsplatz 49,49 €. Der Gemeindeteil im Hort beträgt pro Ganztagsplatz 80,87 € und pro Teilzeitplatz 48,52 €.

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn übernimmt für die Einrichtungen DRK „Uns´ Ostseekinner“, die AWO-Kita „Bummi“ und die Diakonie-Kita „Arche Noah“ im Bereich Kinderkrippe, Kindergarten und Hortbereich den gesetzlichen Anteil von 50%.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja / Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

 

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastunng
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2017                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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