Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/20/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt gemäß §§ 64 Abs. 4 i. V. m. 45 ff. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern die Haushaltssatzung sowie den Haushaltsplan 2018 mit seinen Bestandteilen und Anlagen für das Städtebauliche Sondervermögen. Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Siehe Anlagen. Zusätzlich mündliche Erläuterung durch den Leiter Finanzen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018               nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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