Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/10/042

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn bestellt

 

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 zur Gleichstellungsbeauftragten der Stadt Ostseebad Kühlungsborn ab dem 23.02.2018.

 

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Sachverhalt

Die bisherige Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Frau Roswitha Mehl, legte nach schriftlicher Mitteilung zum 31.12.2017 ihr Amt nieder. Aus diesem Grund musste die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn neu besetzt werden.

 

In der Stadtvertreterversammlung am 07.12.2017 wurde Frau Katrin Ziesig-Wendt zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt. Dieser Beschluss war jedoch rechtswidrig aufgrund eines Formfehlers (geheime Abstimmung) und muss aufgehoben werden. Aus diesem Grund ist eine erneute Bestellung erforderlich.

 

Wie Frau Katrin Ziesig-Wendt am 29.01.2018 schriftlich mitteilte, steht sie nicht weiter für die Position der Gleichstellungsbeauftragten zur Verfügung (siehe Anlage). Auch die Mitbewerberin Frau Yvonne Bütow steht nach eigenen Angaben nicht mehr zur Verfügung (siehe Anlage).

 

§ 41 der Kommunalverfassung M-V sieht vor, dass die ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte durch die Gemeindevertretung zu bestellen ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

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