Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/10/038

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Aufhebung des Beschlusses der Stadtvertreterversammlung mit der Beschluss-Nr. 086/17/SVV vom 07.12.2017 ("Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten für die Stadt Ostseebad Kühlungsborn").

 

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Sachverhalt

Durch die Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Rostock wurde die Stadtverwaltung auf einen formellen Fehler hinsichtlich der Verfahrensweise zu TOP 11 der Stadtvertreterversammlung vom 07.12.2017 hingewiesen. Die Auswahl der beiden Kandidatinnen Frau Bütow und Frau Ziesig-Wendt zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten hat in geheimer Abstimmung stattgefunden. Die Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sieht jedoch die Auswahl mittels einer offenen Abstimmung vor. Um diesen Mängel zu beseitigen, soll der gefasste Beschluss mit der Beschluss-Nr. 086/17/SVV aufgehoben werden. In der Stadtvertreterversammlung am 22.02.2018 wird die Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten entsprechend der bürokratischen Formerfordernisse neu vorgenommen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

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Anlagen

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