Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/20/040

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn wird beauftragt, die Rekommunalisierung der Tourismusleistungen vorzubereiten.

 

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Sachverhalt

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat das Tourismusmarketing und den Tourismusservice für Kühlungsborn zuletzt im Jahre 2013 vertraglich auf einen externen Dienstleister, die Tourismus-Service-Kühlungsborn GmbH (TSK GmbH) übertragen. Diese Beauftragung läuft zum 31. Dezember 2018 aus.

 

Die Schwerpunkte der übertragenen Tourismusleistungen liegen neben dem Betrieb einer oder mehrer Einrichtugen zur Information von Gästen „Touristinformation(en)“ in der Entwicklung, Planung und Durchführung von Veranstaltungen für Touristen, dem Printmarketing und PR, dem Online-Marketing, der Durchführung von Messen und Verkaufsförderungen, der Vertretung von Kühlungsborn und des Tourismus in Vereinigungen und Institutionen, die den Fremdenverkehr fördern, dem Qualitätsmanagement sowie der Betreuung und Unterstützung touristischer Betriebe.

Bei der Übertragung dieser Tourismusleistungen handelt es sich um einen ausschreibungspflichtigen Dienstleistungesauftrag im Sinne des Vergaberechts (§ 103 Abs. 1, 4 GWB). Mit der europaweiten Auftragsbekanntmachung vom 10. Mai 2017 im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union (2017/S 089-174806) hat Kühlungsborn ein Verfahren zur Neuvergabe der Tourismusleistungen im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb für die Dauer von fünf Jahren (zzgl. zwei Verlängerungsoptionen um jeweils ein Jahr) begonnen.

Die im Rahmen des Vergabeverfahrens gewonnenen Erkenntnisse (z.B. alle fünf bis sieben Jahre vergaberechtskonforme Beauftragung eines privaten Dienstleisters auf der Grundlage einer europaweiten Ausschreibung, verbunden mit periodisch auftretenden Phasen wirtschaftlicher Unsicherheiten und organisatorischen Aufwands und der Folge von wiederkehrenden Umbrüchen) hat Kühlungsborn veranlasst über Alternativen, insbesondere über eine Rekommunalisierung der Tourismusleistungen, nachzudenken (siehe dazu auch BV 18/20/037).

Eine Rückkehr von einer privatrechtlich hin zur einer öffentlich – rechtlichen Organisationsform ganz oder teilweise bezüglich einzelner Betriebsteile ist grundsätzlich zulässig. Dabei ist es auch möglich, die Rekommunalisierug durch die Übertragung der Aufgaben auf eine in privatrechtlicher Rechtsform geführte Einrichtung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn umzusetzen. Die rechtlichen Voraussetzungen der Rekommunalisierung im einzelnen hängen insbesondere von den Vorgaben des Kommunalverfassungsrechts (§§ 68 ff. KV MV) für die wirtschaftliche Betätigung der Gemeinden ab.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja / Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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