Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/20/003
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des FSV Kühlungsborn e.V. auf Erhöhung der Zuwendung für den Erweiterungsneubau Vereinsgebäude
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.01.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Übernahme des bereits beschlossenen investiven Zuschusses von EUR 150.000 vom Haushaltsjahr 2017 nach 2018 sowie dessen Erhöhung um EUR 75.000 auf insgesamt EUR 225.000. Der Erhöhungsbetrag von EUR 75.000 soll im Haushaltsplan 2018 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn veranschlagt werden.
Sachverhalt
Siehe Antrag des FSV Kühlungsborn e.V.
Ergänzend dazu: Der einstimmig gefasste Beschluss (081/15/SVV) der Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn vom 10.12.2015 besagt, dass für den Kühlungsborner Fußballsportverein im Zuge der Neuplanung des Geländes des Minifreizeitparkes in Kühlungsborn West geeignete Vereinsräume geschaffen werden sollen. Die Planung des Vereinsgebäudes soll in enger Abstimmung mit dem Fußballsportverein erfolgen und nach Fertigstellung an den Verein langfristig verpachtet werden.
In der Zwischenzeit erfolgten die Planungen des Erweiterungsneubaus unter Zuhilfenahme eines Bauplanungsbüros in Eigenregie durch den Fußballsportvereins. Der Fußballsportverein fungiert somit als Bauherr. Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn unterstützt die Maßnahme mit einem investitiven Zuschuss in Höhe von EUR 150.000. Dieser Betrag wurde in den Haushaltsplan 2017 eingestellt. Die Haushaltssatzung 2017 wurde in der Stadtvertreterversammlung am 23.02.2017 einstimmig beschlossen (Beschluss-Nr.: 020/17/SVV).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen?Ja
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ 75.000 | € 6.800 (AfA) | € | € | € |
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Veranschlagung im Finanzplan 2018: ja, mit € 75.000; 42100.01900000-15
Veranschlagung im Ergebnisplan 2018: ja, mit € 6.800; 42100.53220000 (Abschreibung, nicht auszahlungswirksam)
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