Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/028

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereiches zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 36 "Ortsmitte Kühlungsborn Ost".

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 17.03.2015 beschlossen den Bebauungsplan Nr. 36 neu aufzustellen. Zur Sicherung der Bauleitplanung hat die Stadtvertreterversammlung in Ihrer Sitzung am 17.03.2015, die Satzung über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36 „Ortsmitte Kühlungsborn Ost“ beschlossen. Die Satzung über die Veränderungssperre wurde am 19.03.2015 im Amtlichen Bekanntmachungsblatt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn bekannt gemacht. Die Veränderungssperre trat nach Ablauf von zwei Jahren außer Kraft. Da das Neuaufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Nr. 36 noch nicht abgeschlossen ist, wurde am 23.02.2017 die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36 „Ortsmitte Kühlungsborn Ost“ beschlossen und am 02.03.2017 bekannt gemacht. Hierin wurde geregelt, dass die Geltungsdauer der Veränderungssperre um 1 Jahr vom 20.03.2017 an verlängert wurde.

Gemäß § 17 Abs. 2 BauGB kann die Gemeinde die Frist bis zu einem weiteren Jahr nochmals verlängern, wenn besondere Umstände es erfordern. Es handelt sich um ein Planverfahren mit besonderem Schwierigkeitsgrad und Umfang der den Verfahrensablauf erheblich beeinflusst und erschwert. Im Stadtgebiet Ostseebad Kühlungsborn ist es erforderlich eine Vielzahl von Bebauungsplänen anzupassen und bei der Neuaufstellung von Bebauungsplänen die Vereinbarkeit von Ferienwohnungen im Bestand mit Dauerwohnungen rechtlich verbindlich und abschließend entsprechend der aktuellen Rechtsprechung und entsprechend den Grundsatzbeschlüssen der Stadtvertreterversammlung zu regeln. Für die Erarbeitung sämtlicher Entwurfs- und Auslegungsbeschlüsse, einschließlich der Neuaufstellung des B-Plan Nr. 36 ist eine intensive und umfangreiche Bestandsaufnahme unter Klärung der rechtlichen Voraussetzungen und Festsetzungsmöglichkeiten erforderlich. Die Änderung der BauNVO und des BauGB im vergangenen Jahr muss ebenfalls Berücksichtigung finden.

 

Aus vorgenannten Gründen wird die Veränderungssperre mit dieser 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn über die Veränderungssperre für einen Teilbereich des Geltungsbereiches zur Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr. 36 gemäß § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr verlängert.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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