Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/87/162-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt dem Antrag der Kreaktiv-Werkstatt, Angelika Negnal, zu entsprechen und eine institutionelle Förderung in Höhe von EUR 25.395,00 in den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs KSK einzustellen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Fehlbedarfsfinanzierung) gewährt.

 

Der Beschluss des Hauptausschusses mit der Nr. 109/17/HA wird aufgehoben und durch diesen ersetzt.

 

 

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Sachverhalt

Siehe Antrag der Kreativ-Werkstatt auf institutionelle Förderung für das Jahr 2018. Die Höhe der beantragten Summe von EUR 25.395 hat sich gegenüber der im Vorjahr beantragten Summe um EUR 1.595 erhöht. Mit Hauptausschussbeschluss (109/17/HA) wurde der Kreativwerkstatt, Angelika Negnal, eine vorläufige Zuwendung in Höhe von EUR 25.395 gewährt. Im Rahmen der endgültigen Erarbeitung des Wirtschaftsplanes 2018 des Eigenbetriebes soll noch einmal über die beantragte Förderung in den Ausschüssen beraten werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

EUR 25.395

EUR 25.395,00

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018               nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

Im Wirtschaftsplan des KSK.

 

 

 

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