Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/87/160-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt, für die Betreibung der Wintereisbahn 2017/2018 eine Institutionelle Förderung in Höhe von EUR 32.000,00 für das Wirtschaftsjahr 2018 in den Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs KSK einzustellen. Die Mittel werden in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses (Fehlbedarfsfinanzierung) ausgereicht.

 

Der Beschluss des Hauptausschusses mit der Nr. 107/17/HA wird aufgehoben und durch diesen ersetzt.

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Siehe beiliegenden Antrag der DMVS GbR. Die Förderung für den Betrieb der Wintereisbahnsaison 2016/2017 belief sich auf EUR 27.000,00. Mit Hauptausschussbeschluss (107/17/HA) wurde der DMVS GbR eine vorläufige Zuwendung in Höhe von TEUR 32 für den Betrieb der Wintereisbahn gewährt. Im Rahmen der endgültigen Erarbeitung des Wirtschaftsplanes 2018 des Eigenbetriebes soll noch einmal über die beantragte Förderung in den Ausschüssen beraten werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

EUR 32.000

EUR

EUR 32.000

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018               nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

Im Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetriebs Kommunalservice Kühlungsborn

 

 

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