Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/87/127-1
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag des Kunstverein Lesehalle e.V. auf institutionelle Förderung für das Jahr 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Kommunalservice
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
- Verfasser 1:
- Lahser, Dirk
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss
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Vorberatung
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23.01.2018
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt dem Antrag des Kunstverein Lesehalle e.V. zu entsprechen und eine institutionelle Förderung in Höhe von EUR 165.000 in den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetrieb KSK einzustellen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Fehlbedarfsfinanzierung) gewährt.
Der Beschluss des Hauptausschusses mit der Nr. 106/17/HA wird aufgehoben und durch diesen ersetzt.
Sachverhalt
Siehe Antrag des Kunstverein Lesehalle e.V. Mit Hauptausschussbeschluss (106/17/HA) wurde dem Kunstverein Lesehalle e.V. eine vorläufige Zuwendung in Höhe von TEUR 150 gewährt. Im Rahmen der endgültigen Erarbeitung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes soll noch einmal über die beantragte Förderung in den Ausschüssen beraten werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
EUR 165.000 | € | EUR 165.000 | € | € |
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Veranschlagung 2018 nein ja, mit € Produktkonto
im Wirtschaftsplan des KSK
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