Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/87/127-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Hauptausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt dem Antrag des Kunstverein Lesehalle e.V. zu entsprechen und eine institutionelle Förderung in Höhe von EUR 165.000 in den Wirtschaftsplan 2018 des Eigenbetrieb KSK einzustellen. Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Fehlbedarfsfinanzierung) gewährt.

 

Der Beschluss des Hauptausschusses mit der Nr. 106/17/HA wird aufgehoben und durch diesen ersetzt.

 

 

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Sachverhalt

Siehe Antrag des Kunstverein Lesehalle e.V. Mit Hauptausschussbeschluss (106/17/HA) wurde dem Kunstverein Lesehalle e.V. eine vorläufige Zuwendung in Höhe von TEUR 150 gewährt. Im Rahmen der endgültigen Erarbeitung des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes soll noch einmal über die beantragte Förderung in den Ausschüssen beraten werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

EUR 165.000

EUR 165.000

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2018                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

im Wirtschaftsplan des KSK

 

 

 

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