Beschlussvorlage der Verwaltung - 18/60/020

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung beschließt 

1.       die ergänzende Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn „Tannenstraße/nördliche Hermann-Häcker-Straße“ gemäß §§ 2 und 8 i.V.m. § 13 BauGB.

2.       Planungsziele:
- Geltungsbereich 1: Flurstücke 40/4 und 41/4 der Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn, Tannenstraße 1a siehe Beschluss Nr. 067/15/SVV Beschlussvorlage: 16/60/171 Stadtvertreterversammlung vom 10.12.2015

- Geltungsbereich 2: Flurstück 38,4 und 43/1 der Flur 1, Gemarkung Kühlungsborn, Tannenstraße 5 Änderung von Flächenausweisungen

- Bestimmung eines Geltungsbereiches über die Sicherung  eines Gebietes mit Fremdenverkehrsfunktion gemäß § 22 BauGB

- Aufnahme schützenswerter Einzelbäume

3.       Gebietsabgrenzung: Die Geltungsbereiche umfassen gemäß Übersichtsplan (siehe Anlage) die Flurstücke: 40/4, 41/4, 38/4 sowie 43/1 der Flur 1 der Gemarkung Kühlungsborn sowie den gesamten B-Plan-Bereich bezüglich der Festsetzungen zur Sicherung  des Gebietes mit Fremdenverkehrsfunktion und der Aufnahme schützenswerter Einzelbäume.

4.       Mit der Planung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar beauftragt.

 

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

 

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Sachverhalt

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat sich nach intensiven Beratungen über die

Änderungsanträge im Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 43 und unter Abwägung der zu

beachtenden städtebaulichen und nachbarlichen Belange zur Durchführung einer

Änderungsplanung entschlossen. In der Tannenstraße 1a soll die Festsetzung von zwei

Baufeldern anstelle eines Baufeldes zwecks Errichtung von zwei zweigeschossigen Gebäuden

mit flachgeneigtem Dach und maximal 3 Ferienwohnungen im neu geschaffenen Baufeld

erfolgen.  In der Tannenstraße 5 soll eine geänderte Flächenausweisung erfolgen.

Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 43 sollen weiterhin schützenswerte Einzelbäume innerhalb des Geltungsbereiches zum Erhalt festgesetzt werden, um den Schutzstatus dieser hervorzuheben. Dabei handelt es sich um Eichen auf den Flurstücken 43/1, 43/10 und 45/5.

 

Zusätzlich dazu soll im gesamten Geltungsbereich der Ursprungsplanung eine Überprüfung der Hotelstandorte durchgeführt werden. Desweiteren erfolgt die Bestimmung eines Bereiches zur  die Sicherung eines Gebietes mit Fremdenverkehrsfunktion gemäß § 22 BauGB. Eine entsprechende Festsetzung wird im Teil B – Text aufgenommen.

 

Die vorgenannten Änderungen sind unter Berücksichtigung der näheren Umgebung städtebaulich vertretbar.

 

Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 43 erfolgt im vereinfachten Planverfahren nach § 13 BauGB. Mit der Ausarbeitung der Änderung wird das Büro für Stadt- und Regionalplanung Wismar beauftragt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

1.785,00

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2017                nein            X  ja,  mit 1.785,00€            Produktkonto 51102/5625500

 

 

 X    Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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