Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/174

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung beschließt:

-          die Ergänzung der Planzeichnung um den Hinweis: Die dem Bebauungsplan zu Grunde liegenden Gesetze, Erlasse, Richtlinien und DIN-Normen sind im Bauamt der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, Ostseeallee 20, 18225 Ostseebad Kühlungsborn während der Öffnungszeiten einsehbar.

-          die Neubekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 34 mit Rückwirkung zum Zeitpunkt der Erstbekanntmachung

-          die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses

 

 

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Sachverhalt

Die Stadt Ostseebad Kühlungsborn ist darauf aufmerksam geworden, dass der Bebauungsplan an einem Bekanntmachungsfehler leidet. Daher ist eine Neubekanntmachung erforderlich.

Auch wenn der B-Plan zur Behebung eines Ausfertigungsmangels zu einem späteren Zeitpunkt durch ein ergänzendes Verfahren mit unverändertem Inhalt erneut bekannt gemacht wird (BverwG 4 BN 32/07) wird die Frist, für einen gegen den Bebauungsplan insgesamt gerichteten Normenkontrollantrag, nicht in Lauf gesetzt.

Gemäß § 214 Abs. 4  kann der Bebauungsplan durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden, sofern sich die Sach- und Rechtslage nicht grundlegend geändert hat (BverwG 4 BN 20.07). Dies ist vorliegend der Fall.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2017                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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