Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/113

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

1.       Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten

               Anregungen zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 mit folgendem Ergebnis

geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

2.       Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher

Belange das Abwägungssergebnis mitzuteilen.

3.       Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 „Teilbereich Kühlungsborn West“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 wird gebilligt.

 

Anlagen:

3.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 einschließlich Begründung Stand 28.08.2017,

               Abwägung Stand 28.08.2017

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 20.04.2017 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 35 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn "Teilbereich Kühlungsborn West" im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Die Änderung betrifft 2 Geltungsbereiche.

Geltungsbereich 1:

Änderung der Geschossigkeit , Verschiebung des Baufeldes und Änderung der Grün- in Baufläche für Stellplätze im Bereich des Grundstücks Poststraße 38c

Geltungsbereich 2:

Anpassung der Anzahl zulässiger Wohneinheiten, Änderung/Anpassung der Geschossigkeit im Bereich des Grundstücks Riedenweg 1

Der Entwurf der Satzung wurde am 08.06.20.2017 gebilligt.

Die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung erfolgte im Juni/Juli 2017. Von Bürgern wurden keine Einwände vorgebracht.

 

Die Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlichter Belange sind der Anlage zu entnehmen. Nach Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen kann die Satzung beschlossen werden. Sie wird durch ortsübliche Bekanntmachung rechtskräftig

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushalts-belastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2017                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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