Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/102

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1.   Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit

sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten

Anregungen zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 mit folgendem Ergebnis

geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

  1.   Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungssergebnis mitzuteilen.

 

  1.   Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Sondergebiet „Am Bootshafen“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wird gebilligt.

 

Anlagen:

6.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich Begründung Stand 07.07.2017,

Abwägung Stand 07.07.2017

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 23.02.2017 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Sondergebiet „Am Bootshafen“ im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Die Änderung betrifft die Umwandlung einer Teilfläche der bisherigen Verkehrsfläche „Ostmolenvorfläche“ in ein Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO und eine Erweiterung des Geltungsbereichs nach Norden zur Errichtung eines Jüngstensegelzentrums mit einer Slipanlage.

Die Flächengröße beträgt 1.100 m². Der Entwurf der Satzung wurde ebenfalls am 23.02.2017 gebilligt.

 

 

Der Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 hat in der Zeit vom 10.04.2017 bis 12.05.2017 öffentlich ausgelegen und wurde an betroffene Behörden, sonstige Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Stellungnahme versendet. Aus der öffentlichen Auslegung resultierten keine grundlegenden Planänderungen. Die eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägung entnommen werden. Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird die 6. Änderung des B-Planes durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

5.712,00

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2017                nein                    ja,  mit 5.712,00 €         Produktkonto 51102 56255000

 

 X    Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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