Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/102
Grunddaten
- Betreff:
-
Abwägungs- und Satzungsbeschluss zur 6. Änderung des Bebauungsplans Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn - Sondergebiet "Am Bootshafen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Maja Kolakowski
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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20.07.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
- Die Stadtvertreterversammlung hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit
sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten
Anregungen zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 mit folgendem Ergebnis
geprüft: siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie den Bürgern, die Anregungen vorgebracht haben, das Abwägungssergebnis mitzuteilen.
- Die Stadtvertreterversammlung beschließt die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 Sondergebiet „Am Bootshafen“ der Stadt Ostseebad Kühlungsborn gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die örtlichen Bauvorschriften werden gemäß § 86 LBauO M-V als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 wird gebilligt.
Anlagen:
6.Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 einschließlich Begründung Stand 07.07.2017,
Abwägung Stand 07.07.2017
Sachverhalt
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 23.02.2017 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 der Stadt Ostseebad Kühlungsborn Sondergebiet „Am Bootshafen“ im vereinfachten Verfahren gemäß §§ 2 u. 8 i.V.m. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Die Änderung betrifft die Umwandlung einer Teilfläche der bisherigen Verkehrsfläche „Ostmolenvorfläche“ in ein Sonstiges Sondergebiet nach § 11 BauNVO und eine Erweiterung des Geltungsbereichs nach Norden zur Errichtung eines Jüngstensegelzentrums mit einer Slipanlage.
Die Flächengröße beträgt 1.100 m². Der Entwurf der Satzung wurde ebenfalls am 23.02.2017 gebilligt.
Der Entwurf zur 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 17 hat in der Zeit vom 10.04.2017 bis 12.05.2017 öffentlich ausgelegen und wurde an betroffene Behörden, sonstige Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden zur Stellungnahme versendet. Aus der öffentlichen Auslegung resultierten keine grundlegenden Planänderungen. Die eingegangenen Stellungnahmen können der Abwägung entnommen werden. Nach dem Abwägungs- und Satzungsbeschluss wird die 6. Änderung des B-Planes durch Bekanntmachung in Kraft gesetzt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
5.712,00 € | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2017 nein ja, mit 5.712,00 € Produktkonto 51102 56255000
X Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,1 MB
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2
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(wie Dokument)
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402,9 kB
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