Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/10/009-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt, dass der Gemeindewahlausschuss der Stadt Ostseebad Kühlungsborn mit sechs weiteren Mitgliedern besetzt wird.

 

 

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Sachverhalt

Das Landes- und Kommunalwahlgesetz Mecklenburg-Vorpommern (LKWG M-V) bestimmt, dass für Kommunalwahlen ein Gemeindewahlausschuss zu bilden ist. Gemäß § 10 Abs. 1 LKWG M-V soll der Wahlausschuss in seiner Zusammensetzung den Mehrheitsverhältnissen der Parteien und Wählergruppen in der Vertretung entsprechen. Den Wahlausschuss bilden der Wahlleiter und vier bis acht weitere Mitglieder. Diese Anzahl wird von der Vertretung festgelegt.

 

Am 23.02.2017 hat die Stadtvertreterversammlung die Besetzung des Gemeindewahlausschusses mit sieben weiteren Mitgliedern beschlossen. Als weiteres Mitglied sollte hierbei ein Amtsleiter bestimmt werden. Da die beiden Amtsleiter für die Bürgermeisterwahl nicht wahlberechtigt sind, können sie jedoch nicht in den Wahlausschuss berufen werden.  Durch den erneuten Beschluss soll dieses Problem nun behoben werden und der Ausschuss soll mit nur 6 weiteren Mitgliedern besetzt werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

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