Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/87/079
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss zum 31.12.2016 - Eigenbetrieb "Kommunalservice Kühlungsborn"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Verwaltung
- Federführend:
- Eigenbetrieb Kommunalservice
- Bearbeiter:
- Dirk Lahser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Tourismus- und Kulturausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Hauptausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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20.07.2017
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Beschlussvorschlag
Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Feststellung des durch die CT Commerzial Treuhand Gesellschaft mit beschränkter Haftung - Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft -, Rostock, geprüften Jahresabschlusses des Eigenbetriebes „Kommunalservice Kühlungsborn“ für das Wirtschaftsjahr 2016.
Verwendung des Jahresüberschusses
Der Bilanzgewinn (Jahresüberschuss nach teilweiser Verwendung) des Jahres 2016 wird auf neue Rechnung vorgetragen und dient zur Abdeckung erwarteter Jahresfehlbeträge in den folgenden fünf Wirtschaftsjahren.
Sachverhalt
Feststellung des Jahresabschlusses
Siehe geprüfter Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016 des Eigenbetriebes „Kommunalservice Kühlungsborn“.
Verwendung des Jahresüberschusses
In § 10 Abs. 7 EigVO M-V ist die Reihenfolge der Verwendung eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresüberschusses vorgeschrieben.
Für das Wirtschaftsjahr 2017 ist mit einem Jahresfehlbetrag geplant worden. Daher ist der bestehende Bilanzgewinn gem. Rangliste des § 10 Abs. 7 EigVO M-V auf neue Rechnung vorzutragen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja / Nein
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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