Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/87/087

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Stadtvertretung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die Annahme einer Zuwendung in Höhe von EUR 6.000,00 von der Campingpark Kühlungsborn GmbH, eingetragen im Handelsregister Rostock unter der Nr. HRB 12711.

 

 

 

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Sachverhalt

Die Campingpark Kühlungsborn GmbH möchte dem Kommunalservice Kühlungsborn, Eigenbetrieb der Stadt Ostseebad Kühlungsborn, eine Zuwendung in Höhe von EUR 6.000,00 als Geldbetrag zu kommen lassen.

 

Die Zuwendung soll als investiver Zuschuss für die Anschaffung einer zusätzlichen Badeinsel verwendet werden.

 

Entscheidungen über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen im Sinne von § 44 Abs. 4 KV M-V von EUR 100 bis 1.000 trifft der Hauptausschuss (vgl. § 5 Abs. 7 Hauptsatzung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn). Die Entscheidung über die Annahme von Zuwendungen, die über den Betrag von EUR 1.000 hinausgehen, trifft die Stadtvertretung.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Ja / Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2017                nein                    ja,  mit 6.000,000€

 

 

 

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