Beschlussvorlage der Zählgemeinschaft SPD / Bündnis 90-Grüne - 17/SPD-Grün/084
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschlussvorlage der Zählgemeinschaft SPD / Bündnis90-Grüne: Sicherstellung der Hortbetreuung Kl. 4 - auch in den Sommerferien
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage der Zählgemeinschaft SPD / Bündnis 90-Grüne
- Federführend:
- Zählgemeinschaft SPD / Bündnis90-Grüne
- Bearbeiter:
- Philipp Reimer
- Verfasser 1:
- Knut Wiek
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtvertretung Kühlungsborn
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Entscheidung
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08.06.2017
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:
• Um Eltern der Schüler der Kl.4 eine Hortbetreuung ihrer Kinder in den Sommerferien wie in der Vergangenheit zu ermöglichen, wird der Bürgermeister gebeten hierfür Mittel bereitzustellen bzw. nachzuweisen.
• Um eine tragfähige Lösung der Ferien-Hortbetreuung auch für die kommenden Jahre zu finden, sollten unter Einbeziehung der Ausschüsse mit dem Landkreis und dem DRK diesbezügliche Gespräche geführt werden.
Sachverhalt
Das DRK hat mit Schreiben Mai 2017, allen Eltern der Kinder, die im Sommer die Klassenstufe 4 beenden, mitgeteilt, dass die Hortbetreuung am 22.07.2017 ausläuft. Das Vorgehen ist sowohl mit dem Landkreis als auch der Stadt abgestimmt. Dennoch stellt dies für viele Eltern ein Problem dar: deren Urlaubsplanung ist bereits weitgehend abgeschlossen. Zudem war bisheriges Verständnis und Praxis, dass die Kinder auch noch während der Ferienwochen zumindest teilweise nach Bedarf im Hort betreut werden können.
Eine Änderung der bisherigen Praxis, unmittelbar vor den Ferien, stellt die Eltern vor die schwierige Entscheidung , entweder
• kurzfristig eine kostspielige private Betreuung zu organisieren,
• die Kinder unbeaufsichtigt und unbetreut durch die Ferien zu bringen
• oder das DRK kostenpflichtig hiermit zu beauftragen.
Gerade in der Hauptsaison / Sommerferien sind die Mitarbeiter aus Hotel und Gastronomie
besonders auf eine sichere Betreuung ihrer Kinder angewiesen.
Daher wird die Stadtverwaltung gebeten, zunächst als kurzfristige Hilfe eine Lösung zu
finden, die die weitere Betreuung im üblichen Rahmen der Ferienbetreuung ermöglicht
und die Kosten der Eltern weiterhin auf den üblichen Eltern-Eigenanteil zu beschränkt.
Nach Feststellung der genauen Kosten durch die Verwaltung wird durch die Antragsteller
gern eine Kostenstelle zur Gegenfinanzierung nachgewiesen.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen? Ja
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| Finanzierung |
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Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf- | Jährliche Folgekos- | Eigenanteil | Objektbezogene | Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung |
€ | € | € | € | € |
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Veranschlagung 2017 nein ja, mit € Produktkonto
Im Ergebnisplan im Finanzplan
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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87,6 kB
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