Beschlussvorlage der Verwaltung - 17/60/064

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt:

 

  1. Die während der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Nachbargemeinden, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Anregungen hat die Stadtvertreterversammlung mit folgendem Ergebnis geprüft: s. Anlage
  2. Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn beschließt die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes in der vorliegenden Fassung.
  3. Die Begründung zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landkreis Rostock zur Genehmigung vorzulegen.

 

Die Anlagen sind Bestandteil des Beschlusses.

 

Anlagen:  7. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. Begründung und Abwägung, Stand 03.05.2017

 

 

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Sachverhalt

Die Stadtvertreterversammlung der Stadt Ostseebad Kühlungsborn hat in ihrer Sitzung am 08.12.2016 den Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.

Durch die Änderung sollen die Darstellungen des Flächennutzungsplanes an den sich parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 14 "Hof zur Asbeck" angepasst werden. Der Bebauungsplan dient insbesondere der Schaffung von Baurecht für ein Allgemeines Wohngebiet für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf. Die Stadt Kühlungsborn verfolgt die Zielsetzung, dass auf den Flächen Wohngebäude mit Mietwohnungen vorwiegend für Auszubildende, Saisonkräfte und Angestellte aus Hotellerie und Gastronomie entstehen.

Der Entwurf der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes hat vom 02.01.2017 bis zum 03.02.2017 öffentlich ausgelegen. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Aus der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zum Entwurf der 7. Änderung resultierten keine wesentlichen Änderungen der Planung.

Die einzelnen Inhalte der Abwägung sind der Anlage zu entnehmen.

 

Nach dem Abwägungs- und Feststellungsbeschluss ist die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes dem Landkreis zur Genehmigung vorzulegen und nach der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen?  Nein

 

 

 

Finanzierung

 

 

Gesamtkosten der Maßnahme (Beschaf-
fungs-Folgekosten)

Jährliche Folgekos-
ten/lasten

Eigenanteil
(i.d.R. = Kreditbedarf)

Objektbezogene
Einnahmen (Zuschüsse/Beiträge)

Einmalige oder jährliche laufende Haushaltsbelastung
(Mittelabfluss, Kapitaldienst, Folgelasten ohne kalkulatorische Kosten)

 

 

 

 

 

 

Veranschlagung 2017                nein                    ja,  mit €                   Produktkonto

 

     Im Ergebnisplan               im Finanzplan

 

 

 

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Anlagen

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